Vornamensänderungsbürokratie
Nachdem ja nun kein Weg daran ging bei der AOK meinen Namen zu wechseln vor der offiziellen Vornamensänderung, und da diese ja nun auch wieder lange dauern wird, habe ich mich letzte Woche daran gesetzt und einen Antrag nach §1 TSG gestellt.
Das ganze war auch wieder mit Rennerei verbunden: Wo habe ich eigentlich meine Geburtsurkunde? Warum muss ich 6,10€ für einen einfachen Zettel ausgeben auf dem steht wo ich wohne (Meldebescheinigung)? Und habe dann gleich mit den Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, wofür ich die ganzen Belege über meine "Wirtschaftliche Situation" raussuchen und kopieren musste.
Diese Woche bekam ich dann schon eine Antwort: Sie bräuchten doch mindestens noch die Geburtsurkunde und den Personalausweis als beglaubigte Kopie (dass hätte ich mir vielleicht ja auch denken können). Dann schrieb man mir auch noch wie das weitere Prozedere verläuft:
[...] wird ein Anhörungstermin beim Amtsgericht durchgeführt, in dem Sie sich dazu erklären müssen, dass Sie aufgrund der transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern einem anderen Geschlecht sich als zugehörig fühlen und seit mindestens 3 Jahren unter dem Zwang stehen, Ihrem Vorstellungen entsprechend zu leben; zudem müssen Sie dartun, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich Ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern werde. Danach wird die Akte der Staatsanwaltschaft zur Stellungnahme vorgelegt und nach dem Rücklauf werden zwei unabhängige fachlich besonders erfahrene Sachverständige bestimmt werden, die unabhängig voneinander Ihre Angaben zur Transsexualität begutachten werden. Nach Vorliegen der beiden Gutachten werden diese Ihnen bekannt gegeben und nach ihrer Stellungnahme hierzu und nach nochmaliger Anhörung der Staatsanwaltschaft über ihren Antrag entschieden werden
(Grammatik, Ausdruck und Logik wie im Original, aber nicht beglaubigt^^)
Ich verspüre nicht die geringste Lust, irgendwelchen Juristen, viel über mich zu erzählen, die von der ganzen Sache sowieso keine Ahnung haben, vor allem wenn da sowieso die Gutachter dafür zuständig sind. Und was soll ich eigentlich zu diesem Anhörungstermin anziehen? ;)
Genauso langatmig wie das Prozedere beschrieben ist, so lange wird sich das ganze wohl auch hinziehen. Also ob die Staatsanwaltschaft, das Gericht und ich nicht was anderes zu tun hätten.
Ansonsten geht es mir gerade wirklich nicht schlecht.
Ich bin ja jetzt genau 10 Wochen in Hormontherapie, und muss sagen, dass es mir damit richtig gut geht. In meinen Armen und Beinen hat es eine ganze Menge an Muskeln abgebaut; dass Gesicht hat sich noch ganz schön verändert; und das Brustwachstum ist schon ziemlich gut - übersehen kann man dass mittlerweile überhaupt nicht mehr :)

Die Logopädie läuft auch recht gut voran - ich habe aber nur leider das Problem, dass ich das gelernte im Alltag irgendwie nicht ganz so richtig umsetzen kann.
Ab nächste Woche habe ich dann auch eine neue Psychotherapeutin, mal sehen wie die so ist.
So das wäre es dann erstmal von mir..
*knuddel* und liebe Grüße
Kalyope
Das ganze war auch wieder mit Rennerei verbunden: Wo habe ich eigentlich meine Geburtsurkunde? Warum muss ich 6,10€ für einen einfachen Zettel ausgeben auf dem steht wo ich wohne (Meldebescheinigung)? Und habe dann gleich mit den Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, wofür ich die ganzen Belege über meine "Wirtschaftliche Situation" raussuchen und kopieren musste.
Diese Woche bekam ich dann schon eine Antwort: Sie bräuchten doch mindestens noch die Geburtsurkunde und den Personalausweis als beglaubigte Kopie (dass hätte ich mir vielleicht ja auch denken können). Dann schrieb man mir auch noch wie das weitere Prozedere verläuft:
[...] wird ein Anhörungstermin beim Amtsgericht durchgeführt, in dem Sie sich dazu erklären müssen, dass Sie aufgrund der transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern einem anderen Geschlecht sich als zugehörig fühlen und seit mindestens 3 Jahren unter dem Zwang stehen, Ihrem Vorstellungen entsprechend zu leben; zudem müssen Sie dartun, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich Ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern werde. Danach wird die Akte der Staatsanwaltschaft zur Stellungnahme vorgelegt und nach dem Rücklauf werden zwei unabhängige fachlich besonders erfahrene Sachverständige bestimmt werden, die unabhängig voneinander Ihre Angaben zur Transsexualität begutachten werden. Nach Vorliegen der beiden Gutachten werden diese Ihnen bekannt gegeben und nach ihrer Stellungnahme hierzu und nach nochmaliger Anhörung der Staatsanwaltschaft über ihren Antrag entschieden werden
(Grammatik, Ausdruck und Logik wie im Original, aber nicht beglaubigt^^)
Ich verspüre nicht die geringste Lust, irgendwelchen Juristen, viel über mich zu erzählen, die von der ganzen Sache sowieso keine Ahnung haben, vor allem wenn da sowieso die Gutachter dafür zuständig sind. Und was soll ich eigentlich zu diesem Anhörungstermin anziehen? ;)
Genauso langatmig wie das Prozedere beschrieben ist, so lange wird sich das ganze wohl auch hinziehen. Also ob die Staatsanwaltschaft, das Gericht und ich nicht was anderes zu tun hätten.
Ansonsten geht es mir gerade wirklich nicht schlecht.
Ich bin ja jetzt genau 10 Wochen in Hormontherapie, und muss sagen, dass es mir damit richtig gut geht. In meinen Armen und Beinen hat es eine ganze Menge an Muskeln abgebaut; dass Gesicht hat sich noch ganz schön verändert; und das Brustwachstum ist schon ziemlich gut - übersehen kann man dass mittlerweile überhaupt nicht mehr :)

Die Logopädie läuft auch recht gut voran - ich habe aber nur leider das Problem, dass ich das gelernte im Alltag irgendwie nicht ganz so richtig umsetzen kann.
Ab nächste Woche habe ich dann auch eine neue Psychotherapeutin, mal sehen wie die so ist.
So das wäre es dann erstmal von mir..
*knuddel* und liebe Grüße
Kalyope
Kalyope - 16. Aug, 18:07
